Keine Bank-Pflichten für Auslandschweizer

Die Frage, ob und zu welchen Bedingungen Auslandschweizerinnen und -schweizer Konten bei Banken im Heimatland oder bei der Postfinance halten können, hat die Politik in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt.
Höhere Gebühren
Als Vizepräsident der Auslandschweizer-Organisation (ASO) wehrte sich zuletzt der Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi mit einer Motion gegen die Diskriminierung der Fünften Schweiz. Die Probleme tauchten nach der Finanzkrise von 2008 auf. Seither müssen die Banken mehr Abklärungen zur Steuerkonformität treffen.
Das schlage sich in höheren Gebühren für Schweizer Kunden im Ausland nieder, schrieb Lombardi - sofern diese Kunden überhaupt akzeptiert würden. Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission (APK) lehnte die Motion ab.
APK-Sprecher Roland Rino Büchel (SVP/SG) berichtete dabei über gute Neuigkeiten: Seit den letzten Parlamentsbeschlüssen zu dem Anliegen hätten Vertreter der systemrelevanten Banken und der ASO eine Einigung gefunden. Auslandschweizer würden demnach vor dem Wegzug Informationen zur Erhaltung einer Bankverbindung erhalten.
Vertrag mit Westschweizer Bank
Die ASO und eine bedeutende Westschweizer Bank hätten zudem einen Vertrag über Zugangsbedingungen zu für die Auslandschweizer annehmbaren Bedingungen geschlossen, sagte Büchel weiter. Die Mehrheit beantrage darum im Einverständnis mit Lombardi selbst und auch der ASO ein Nein zur Motion.
Ganz wegnehmen will die APK den Druck aber nicht: Mit einer Kommissionsmotion fordert sie, dass systemrelevante Banken Auslandschweizern spezifische Informationen geben müssen, die es ihnen erleichtern, Konten zu eröffnen und zu führen. "Funktioniert das nicht, wird der Druck wieder hochgefahren", betonte Büchel.
Mehr als Informationen gefordert
Die von Carlo Sommaruga (SP/GE) angeführte Minderheit wollte an Lombardis Motion festhalten. Diese sei eingereicht worden, nachdem ein gleich lautender Vorstoss von Büchel abgelehnt worden sei, sagte er. Die Ersatzmotion der APK übe auf Banken keinen Druck mehr aus. Diese müssten nicht mehr tun, als Informationen zu liefern.
Auch Finanzminister Ueli Maurer sprach sich gegen Lombardis Vorstoss aus. Der Bundesrat könne Banken zu nichts verpflichten, sagte er. Im Zusammenhang mit der Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung habe man den Banken Auflagen zu den Risiken gemacht, die sie eingehen dürften.
"Wir müssen den Banken die Möglichkeiten geben, eine Risikobeurteilung vorzunehmen und dürfen da nicht eingreifen", hielt Maurer fest. Man könne Banken zudem zu nichts verpflichten, das die Aufsichtsbehörde dann wieder aufheben müsste. (sda)
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