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Teilerfolg für Vontobel vor Schiedsgericht

Das Schiedsgericht hat entschieden: Die Raiffeisen-Tochter Notenstein darf grundsätzlich keine im Kooperationsvertrag mit Vontobel vereinbarten Dienstleistungen auch für Raiffeisen-Kunden bereitstellen.
Blick auf das Hauptquartier von Vontobel in Zurich (Archiv)
Blick auf das Hauptquartier von Vontobel in Zurich (Archiv)
Damit hat das Gericht in einem zentralen Punkt des Zwists zwischen Vontobel und Raiffeisen nun Vontobel Recht gegeben. Dies teilten die beiden Banken am Mittwoch mit.

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