Urteile der ersten Instanz gefällt
Lizenz für alle sieben Vereine

Seit 2002 müssen die Liechtensteiner Vereine jährlich bestätigen, dass sie den Anforderungskatalog für die Klublizenzierung erfüllen. Darunter fallen Nachweise, dass solide Führungs- und Finanzstrukturen vorhanden sind und dass die sportliche Infrastruktur den Anforderungen Rechnung trägt. In Liechtenstein werden dabei zwei verschiedene Lizenzen verteilt. Lizenz zwei hat die geringeren Anforderungen und ist für die Vereine notwendig, um die Teilnahmeberechtigung für den Liechtensteiner Cup zu erhalten. Mit Lizenz eins sind die Vereine zudem berechtigt, an den UEFA-Klubwettbewerben teilzunehmen. Wie in den Vorjahren hat lediglich der FC Vaduz für die strengere Lizenz die Unterlagen eingereicht. Die anderen sechs Vereine haben der Lizenzkommission ihre Dokumente für Lizenz zwei vorgelegt. Während die Dokumente bis zum Vorjahr noch ausgedruckt abgegeben wurden, erfolgte für diese Lizenzperiode der Umstieg auf eine Onlineplattform.
Nach eingehender Prüfung der verschiedenen Kriterien haben die Verantwortlichen ihre Entscheide gefällt und allen Vereinen in erster Instanz die Lizenz erteilt. Während sechs Vereine die Lizenz ohne Auflage erhielten, ist sie bei der USV Eschen/Mauren mit einer finanziellen Auflage verbunden. Durch die Entscheide der Lizenzkommission ist aus aktueller Sicht lediglich der FC Vaduz für die Teilnahme an den europäischen Klubwettbewerben berechtigt, sollte sich ein anderer Verein am 20. Mai den Cuptitel und die damit verbundene Qualifikation sichern, könnte dieser Unterlagen nachreichen, um die internationale Startberechtigung zu erhalten. (eingsandt)
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