Auswertung von gegen 1100 Kescha-Fällen

Nur wenn das Kindeswohl gemäss einer Checkliste gefährdet ist, soll eine Gefährdungsmeldung an die Behörden gemacht werden. Das empfiehlt die Anlaufstelle Kescha nach einer Auswertung von Kesb-Fällen. (Gestellte Aufnahme, Symbolbild)
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