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IV-Renter muss Kinderrente zurückzahlen

Rund 21'000 Franken ausbezahlter Kinderrenten muss ein IV-Bezüger der Kasse zurückzahlen, weil sein Sohn neben der Ausbildung jährlich mehr als 70'000 Franken verdiente. Dies hat das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden.
Ein IV-Rentner muss die Kinderrente zurückerstatten, weil das Kind seinen Unterhalt selbst verdiente. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Ein IV-Rentner muss die Kinderrente zurückerstatten, weil das Kind seinen Unterhalt selbst verdiente. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Der Genfer Vater wehrte sich gegen die Forderung der IV, welche die Kinderrente für die Zeitspanne vom September 2012 bis Juli 2014 zurückverlangte.

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