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Leichte Lockerung der Einreisebeschränkungen

Der Bundesrat lockert ab dem 11. Mai die Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende. So können die Kantone Gesuche für eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von EU- oder Efta-Bürgern wieder bearbeiten, wenn sie vor dem 25. März eingereicht worden sind.
Die Grenze zwischen Oberriet SG und Meiningen in Österreich ist seit Mitte März für den Personenverkehr geschlossen. (Archivbild)
Die Grenze zwischen Oberriet SG und Meiningen in Österreich ist seit Mitte März für den Personenverkehr geschlossen. (Archivbild)
Arbeitnehmende aus Drittländern, die bereits über eine Arbeitsbewilligung verfügen, denen aber wegen der Coronakrise die Einreise verweigert wurde, dürften ab dem 11.

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