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Stimm- und Wahlrecht für Behinderte in Genf

Als erster Kanton der Schweiz ermöglicht Genf auch Menschen mit schwerer Behinderung das Abstimmen und Wählen. Die Stimmbevölkerung hat am Sonntag eine entsprechende Verfassungsänderung deutlich angenommen.
Genf ist der erste Kanton der Schweiz, der Schwerbehinderten eine politische Mitsprache erlaubt. (Archivbild)
Genf ist der erste Kanton der Schweiz, der Schwerbehinderten eine politische Mitsprache erlaubt. (Archivbild)
Nach Auszählung von rund 95 der abgegebenen Stimmen wird das Gesetz, das dem obligatorischen Referendum unterliegt, von 74,68 Prozent der Stimmberechtigten angenommen.

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