­
­

Überbrückungsrente für Ausgesteuerte

Wer nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird, soll bis zur Pensionierung eine Überbrückungsrente erhalten. Das schlägt der Bundesrat vor. Er will damit die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen verbessern.
Wer mit 58 Jahren oder später seine Stelle verliert und keine mehr findet, soll bis zur Pensionierung eine Überbrückungsrente erhalten. (Symbolbild)
Wer mit 58 Jahren oder später seine Stelle verliert und keine mehr findet, soll bis zur Pensionierung eine Überbrückungsrente erhalten. (Symbolbild)
Der Bundesrat hatte die Massnahme bereits im Mai angekündigt. Am Mittwoch hat er nun die Vernehmlassung eröffnet.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­